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Was im Trauerfall zu tun ist

Daniel Große

Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein schmerzlicher Einschnitt. In dieser schweren Zeit fühlen sich viele Angehörige überfordert – sowohl emotional als auch organisatorisch. Wir möchten Ihnen mit dieser Übersicht eine erste Orientierung geben, was im Trauerfall zu tun ist und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen können.

1. Den Tod feststellen lassen

Im ersten Schritt muss der Tod von einem Arzt offiziell festgestellt werden. Dieser stellt den sogenannten Totenschein aus – ein Dokument, das für alle weiteren Schritte notwendig ist.

2. Angehörige und enge Vertraute informieren

Benachrichtigen Sie enge Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn der verstorbenen Person. In dieser Phase ist es auch hilfreich, emotionale Unterstützung zu suchen – etwa durch Trauerbegleitung oder Seelsorge.

3. Bestatter auswählen und beauftragen

Ein Bestattungsunternehmen hilft Ihnen bei allen organisatorischen Aufgaben – von der Überführung bis zur Trauerfeier. Sie können einen Bestatter Ihres Vertrauens wählen oder sich online über regionale Anbieter informieren. In Taucha und Umgebung stehen Ihnen verschiedene einfühlsame Ansprechpartner zur Seite.

4. Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen

Mit dem Totenschein beantragen Sie beim Standesamt des Sterbeortes die Sterbeurkunde. Diese benötigen Sie unter anderem für:

  • Versicherungen
  • Rentenstellen
  • Bankangelegenheiten
  • die Erstellung von Gedenkseiten

5. Bestattungsform und Trauerfeier planen

Wählen Sie eine passende Bestattungsform: Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung oder alternative Formen. Gemeinsam mit dem Bestatter können Sie den Ablauf der Trauerfeier, die Musik, Reden und den Ort der Beisetzung planen.

6. Digitale Gedenkseite erstellen

Auf „Lichter in Sachsen" können Sie eine persönliche Gedenkseite für den Verstorbenen erstellen – mit Bildern, einem Nachruf, Kerzen und Kondolenzfunktion. Damit schaffen Sie einen bleibenden Ort des Erinnerns – auch für Menschen, die nicht persönlich Abschied nehmen können.

7. Wichtige Institutionen informieren

Melden Sie den Todesfall bei folgenden Stellen:

  • Krankenkasse und Rentenversicherung
  • Banken, Versicherungen, Vermieter
  • Arbeitgeber, Versorgungswerke, ggf. Vereine

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